Seit dem 1. August muss der gewerbliche Handel jedem Käufer eines Zierfisches ein Merkblatt aushändigen, das beim Erstkauf über die Bedürfnisse des neuen Pfleglings informiert. Dies ist die direkte Folge aus der Änderung des Tierschutzgesetzes (§ 21 Abs. 5 Ziffer 2 TschG), das an diesem Tag in Kraft getreten ist. Auf diese Weise soll die Beratungsqualität im Zoohandel erhöht werden. Wichtig wäre auch, das Bewußtsein der Aquarianer dahingehend zu schärfen, dass sie für das Wohlbefinden ihrer Aquarienbewohner die Verantwortung haben und das Einholen von Informationen zu den gepflegten Arten elementar sind. Weiterlesen